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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.05.1968, Az.: 1 AZR 407/67

Pilot; Kündigung; Einschulung; Umschulung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.05.1968
Aktenzeichen
1 AZR 407/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10028
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Frankfurt 22.02.1967 - 6 Ca 389/66
LAG Frankfurt 16.08.1967 - 2 Sa 164/67

Fundstellen

  • BAGE 21, 6 - 14
  • DB 1968, 1319-1320 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1968, 793 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1968, 1741 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Ein Arbeitnehmer, der auf unbestimmte Zeit eingestellt ist und der während der bisherigen Dauer des Arbeitsverhältnisses zur Bedienung eines bestimmten Gerätes (hier Flugzeug) eingesetzt war, ohne daß sein Arbeitsverhältnis nur auf diese Aufgabe der Arbeit an diesem Gerät beschränkt war, kann jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber vom Beginn des Arbeitsverhältnisses an mit der Ersetzung des von dem Arbeitnehmer bedienten Gerätes durch ein anderes rechnete, wegen der Nichtmehrverwendung des von ihm bisher bedienten Gerätes nicht aus "betriebsbedingten Gründen" entlassen werden. Er hat, wenn für seinen Einsatz auf dem neuen Gerät eine Um- oder Einschulung erforderlich ist, einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine solche Um- oder Einschulung.