Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.05.1968, Az.: 1 AZR 407/67
Pilot; Kündigung; Einschulung; Umschulung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.05.1968
- Aktenzeichen
- 1 AZR 407/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10028
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Frankfurt 22.02.1967 - 6 Ca 389/66
- LAG Frankfurt 16.08.1967 - 2 Sa 164/67
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 21, 6 - 14
- DB 1968, 1319-1320 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1968, 793 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1968, 1741 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Ein Arbeitnehmer, der auf unbestimmte Zeit eingestellt ist und der während der bisherigen Dauer des Arbeitsverhältnisses zur Bedienung eines bestimmten Gerätes (hier Flugzeug) eingesetzt war, ohne daß sein Arbeitsverhältnis nur auf diese Aufgabe der Arbeit an diesem Gerät beschränkt war, kann jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber vom Beginn des Arbeitsverhältnisses an mit der Ersetzung des von dem Arbeitnehmer bedienten Gerätes durch ein anderes rechnete, wegen der Nichtmehrverwendung des von ihm bisher bedienten Gerätes nicht aus "betriebsbedingten Gründen" entlassen werden. Er hat, wenn für seinen Einsatz auf dem neuen Gerät eine Um- oder Einschulung erforderlich ist, einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine solche Um- oder Einschulung.