Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.09.2002, Az.: RiZ (R) 2/01
Zugang des Richters zum Dienstzimmer außerhalb der Bürozeiten; Richterliche Unabhängigkeit; Rechtsweg bei Streitigkeiten aus dem Richterdienstverhältnis; Begriff der "Maßnahme der Dienstaufsicht"; Einhaltung allgemein festgesetzter Dienststunden; Individuelle Arbeitsgestaltung des Richters
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 25.09.2002
- Aktenzeichen
- RiZ (R) 2/01
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2002, 27952
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DRiZ 2003, 88-89 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ Information 2003, 105* (amtl. Leitsatz)
- NJW 2002, 282
- NVwZ 2003, 378
Redaktioneller Leitsatz
Eine Maßnahme des Dienstherrn, die den Zugang des Richters zu seinem Dienstzimmer außerhalb der üblichen Bürozeiten beschränkt, verstößt gegen dessen richterliche Unabhängigkeit, wenn die Beschränkung nicht duch die Notwendigkeit eines geregelten und finanzierbaren Dienstbetrieb gerechtfertigt ist.