Bundessozialgericht
Urt. v. 05.02.1976, Az.: 11 RA 70/75
Versicherungspflichtige Tätigkeit; Unterbrechung; Ende; Arbeitsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeitsrente
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 05.02.1976
- Aktenzeichen
- 11 RA 70/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10733
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 36 Abs. 1 Nr. 1 AVG
- § 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO
Fundstellen
- BSGE 41, 168 - 171
- SozR 2200 § 1259 Nr 15
Amtlicher Leitsatz
Eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit wird durch eine Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht unterbrochen, sondern beendet, wenn daneben fortwährend bis zum Versicherungsfall des Alters eine Erwerbsunfähigkeit besteht. Der zusätzliche Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente ist dabei nicht entscheidend; er bestärkt nur die Annahme, daß der erwerbsunfähige Versicherte nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen konnte.