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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.02.1977, Az.: IV ZR 59/76

Schadensersatz; Transportfahrzeug; Hantieren mit Ladegut

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.02.1977
Aktenzeichen
IV ZR 59/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11548
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1977, 652 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Schaden, der durch das Hantieren mit Ladegut eintritt, ist nur dann "durch den Gebrauch" des haftpflichtversicherten Transportfahrzeugs herbeigeführt, wenn dieses an der schadenstiftenden Verrichtung schon oder noch beteiligt, d. h. aktuell und unmittelbar, zeit- und ortsnah dafür eingesetzt war.