Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1963, Az.: 5 AZR 206/62
Sachverständiger; Tatsächliche Feststellungen; Einsichtnahme in Geschäftsbücher; Einsichtnahme in Urkunden
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.03.1963
- Aktenzeichen
- 5 AZR 206/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10154
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 28.02.1962 - 4 Sa 415/60
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1963, 804 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Ein Sachverständiger darf tatsächliche Feststellungen durch Einsichtnahme in die Geschäftsbücher oder Urkunden einer Partei nur treffen, wenn er auch der anderen Partei Gelegenheit gegeben hat, bei diesen Feststellungen zugegen zu sein.