Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.03.1965, Az.: 3 AZR 248/63
Anfängliche objektive Unmöglichkeit; Konkurrierende Arbeitgeber; Abschluß langfristiger Arbeitsverträge; Tätigkeit für einen Arbeitgeber
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.03.1965
- Aktenzeichen
- 3 AZR 248/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10141
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 16.04.1963 - 8 Sa 38/63
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1965, 948
- DB 1965, 1141 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine anfängliche objektive Unmöglichkeit der Leistung (BGB § 306) liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer mit zwei untereinander konkurrierenden Arbeitgebern gleichzeitig langfristige Arbeitsverträge schließt, nach deren Inhalt er nur für einen Arbeitgeber und nicht für den damit konkurrierenden Arbeitgeber tätig werden darf.