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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.08.1970, Az.: 1/4 RJ 409/69

Ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis; Zeitweilige Versicherungsfreiheit; Beamtendienstzeit; Unterbrechungszeit; Kriegsdienst

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.08.1970
Aktenzeichen
1/4 RJ 409/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10764
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 31, 271
  • SozR Nr 2 zu § 3 Versunterlagen VO

Amtlicher Leitsatz

Ein ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis von mindestens 10jähriger Dauer bei demselben Arbeitgeber iS des VuVO § 3 Abs. 1 kann auch dann vorliegen, wenn es zeitweilig nicht versicherungspflichtig war.

In diesem Zusammenhang ist auch eine an das Beschäftigungsverhältnis anschließende Dienstzeit als Beamter bei der Errechnung des 10-Jahres- Zeitraumes mitzuzählen.

Der Kriegsdienst im 1. Weltkrieg hat ein bei demselben Arbeitgeber bestehendes Beschäftigungsverhältnis unterbrochen.