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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.07.1995, Az.: BVerwG 6 P 8/94

Personalvertretung; Mehrarbeit; Anordnung; Arbeitsamt; Spielraum

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
20.07.1995
Aktenzeichen
BVerwG 6 P 8/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13663
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Berlin 16.03.1994 PV Bund 5.93 (PersR 1994, 473)

Fundstellen

  • DVBl 1995, 1251-1253 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZTR 1996, 286 (amtl. Leitsatz)
  • ZfPR 1995, 152-155 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird angeordnet, daß Gruppen- und Abschnittsleiter von Arbeitsämtern ab einer bestimmten, mehrmals auftretenden Bearbeitungsdauer zum Zwecke des Abbaues von zeitlichen Bearbeitungsrückständen vorübergehend selbst eine bestimmte Zahl von Widersprüchen zu bearbeiten haben, und bleibt ihnen stillschweigend ein Spielraum in der Gestaltung ihrer Führungsaufgaben überlassen, insbesondere, ihre Kontrolltätigkeit während dieser Zeit zu reduzieren, so liegt in dieser Anordnung keine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung.