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Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.03.1984, Az.: I ZR 8/82
„Lohnsteuerberatung“

Gemeinschaftsanzeige; Kammermitglieder; Persönliche Daten; Lohnsteuerjahresausgleich; Werbeverbot

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.03.1984
Aktenzeichen
I ZR 8/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12464
Entscheidungsname
Lohnsteuerberatung
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 90, 232 - 242
  • MDR 1984, 644 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 2705-2707 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Veröffentlicht eine Steuerberaterkammer in Form einer Gemeinschaftsanzeige die Namen, Anschriften, Telefonnummern und Sprechzeiten von Kammermitgliedern und weist sie dabei darauf hin, daß die Genannten zur Beratung und Antragstellung im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zur Verfügung stehen, verstoßen die Kammern und die einverstandenen Mitglieder gegen das Werbeverbot des § 1 UWG.