Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.06.1986, Az.: VII ZR 25/85
P.V.V.; Treuhänder ; Treuhandvertrag; Ungesicherte Weiterleitung von Eigenkapital; Bauherrenmodell
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.06.1986
- Aktenzeichen
- VII ZR 25/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13550
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1987, 133 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW-RR 1987, 20-21 (Volltext mit amtl. LS)
- ZIP 1986, 1125
- ZIP 1986, 1124-1126
Amtlicher Leitsatz
1. Der Treuhänder eines nach dem Bauherrenmodell geplanten Bauvorhabens, der vor Erteilung der Baugenehmigung Eigenkapitalraten der Bauherren an einen mit der wirtschaftlichen und steuerlichen Beratung der Bauherren sowie der Vermittlung des Treuhandvertrags beauftragten Dritten ohne jede anderweitige Sicherstellung weiterleitet, verletzt die ihm aufgrund des Treuhandvertrags obliegenden Pflichten schuldhaft.
2. Haftung des Treuhänders eines Bauherrenmodells wegen ungesicherter Weiterleitung von Eigenkapital.