Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.09.1983, Az.: VI ZR 230/81
Arzt; Operation ; Behandlungsfehler; Assistenzarzt; Aufklärungspflicht; Gesundheit; Patient; Beweislast; Krankenhausträger; Übernahmeverschulden
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.09.1983
- Aktenzeichen
- VI ZR 230/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 12722
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BGHZ 88, 248 - 260
- JZ 1984, 327-331
- MDR 1984, 218-219 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 655-657 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Übertragung einer selbständig durchzuführenden Operation auf einen dafür noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt ist ein Behandlungsfehler. Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht werden Ersatzansprüche dadurch grundsätzlich nicht begründet.
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Operation einem in der Ausbildung befindlichen Assistenzarzt übertragen werden darf.
3. Ist die Gesundheit des Patienten bei der Operation durch einen nicht ausreichend Qualifizierten Assistenzarzt geschädigt worden, so trifft die Beweislast dafür, daß dies nicht auf der mangelnden-Qualifikation beruht, den Krankenhausträger und die für die Einteilung zur Operation verantwortlichen Ärzte.
4. Zur Frage wann ein Übernahmeverschulden des selbständig operierenden Assistenzarztes vorliegen kann.