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Bundesfinanzhof
Urt. v. 02.11.1984, Az.: VI R 143/83

Werbungskosten; Fahrt mit eigenem Pkw; Ständig wechselnde Einsatzstellen; Betriebsreserve; Tätigkeit in verschiedenen Zweigstellen

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
02.11.1984
Aktenzeichen
VI R 143/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10434
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Köln

Fundstellen

  • BFHE 143, 20 - 20
  • BStBl II 1985, 266

Amtlicher Leitsatz

Ist ein Arbeitnehmer als Mitglied der Betriebsreserve einer Bank abwechselnd in verschiedenen Zweigstellen innerhalb derselben Großstadt tätig, so sind seine Aufwendungen für Fahrten mit dem eigenen PKW von der Wohnung zu den Tätigkeitsstätten und zurück nur mit den Pauschsätzen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG als Werbungskosten abziehbar; es liegen insoweit keine Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen vor (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 2. November 1984 VI R 38/83, BStBl II 1985, 139).