Bundesfinanzhof
Urt. v. 02.11.1984, Az.: VI R 143/83
Werbungskosten; Fahrt mit eigenem Pkw; Ständig wechselnde Einsatzstellen; Betriebsreserve; Tätigkeit in verschiedenen Zweigstellen
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 02.11.1984
- Aktenzeichen
- VI R 143/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 10434
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Köln
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BFHE 143, 20 - 20
- BStBl II 1985, 266
Amtlicher Leitsatz
Ist ein Arbeitnehmer als Mitglied der Betriebsreserve einer Bank abwechselnd in verschiedenen Zweigstellen innerhalb derselben Großstadt tätig, so sind seine Aufwendungen für Fahrten mit dem eigenen PKW von der Wohnung zu den Tätigkeitsstätten und zurück nur mit den Pauschsätzen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG als Werbungskosten abziehbar; es liegen insoweit keine Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen vor (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 2. November 1984 VI R 38/83, BStBl II 1985, 139).