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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.02.1995, Az.: V ZR 267/93

Vertragsauslegung; Unmöglichkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.02.1995
Aktenzeichen
V ZR 267/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 15476
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1995, 853-855 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine ergänzende Vertragsauslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen.

2. Die Teilungsmöglichkeit (hier: ein Drittel der verkauften Gesamtfläche) führt, wenn nach Inhalt und Zweck des Vertrages nur an der vollständigen Erfüllung ein Interesse besteht, i. d. R. zur völligen Unmöglichkeit.