Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.02.1995, Az.: V ZR 267/93
Vertragsauslegung; Unmöglichkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 17.02.1995
- Aktenzeichen
- V ZR 267/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 15476
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW-RR 1995, 853-855 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine ergänzende Vertragsauslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen.
2. Die Teilungsmöglichkeit (hier: ein Drittel der verkauften Gesamtfläche) führt, wenn nach Inhalt und Zweck des Vertrages nur an der vollständigen Erfüllung ein Interesse besteht, i. d. R. zur völligen Unmöglichkeit.