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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.01.1985, Az.: BVerwG 5 C 133/81

Mitwirkung; Leistungsberechtigter; Versagungsgrund; Sozialleistung; Anspruchsvoraussetzung; Verwaltungsgerichtliche Überprüfung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
17.01.1985
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 133/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12378
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 71, 8 - 12
  • DVBl 1985, 1068-1069 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1985, 490-491 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die fehlende Mitwirkung des Leistungsberechtigten stellt einen eigenständigen Versagungsgrund dar, der nicht davon abhängt, daß die Anspruchsvoraussetzungen der geltendgemachten Sozialleistung nicht vorliegen. Dieser Grundsatz ist beschränkt durch die entsprechende verwaltungsgerichtliche Überprüfung.