Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 18.10.2007, Az.: BVerwG 6 PB 11.07

Erwerb des Rechts zur Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten bei einem Wechsel von einer Dienststelle oder Einrichtung der Streitkräfte zu einer Dienststelle der Bundeswehrverwaltung; Zulassung einer Rechtsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entgegen deren Nichtzulassung in einem oberverwaltungsgerichtlichen Beschluss im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.10.2007
Aktenzeichen
BVerwG 6 PB 11.07
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2007, 41202
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Potsdam - 25.05.2005 - AZ: VG 20 K 1836/04.PVB
OVG Berlin-Brandenburg - 01.02.2007 - AZ: OVG 62 PV 8/05
nachfolgend
BVerwG - 21.01.2008 - AZ: BVerwG 6 P 16.07

In der Personalvertretungssache
...
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 18. Oktober 2007
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bardenhewer und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Vormeier
beschlossen:

Tenor:

Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg - Fachsenat für Personalvertretungssachen des Bundes - vom 1. Februar 2007 wird aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird zugelassen.

Gründe

1

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zuzulassen. Sie kann dem Senat Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob und inwieweit Soldaten bei einem Wechsel von einer Dienststelle oder Einrichtung der Streitkräfte zu einer Dienststelle der Bundeswehrverwaltung das Recht zur Wahl von Personalvertretungen erwerben. Dabei wird insbesondere zu klären sein, ob und inwieweit die Regelungen in § 2 Abs. 1 Nr. 8, § 3 Abs. 1 Satz 2 SBG und § 13 Abs. 2 Satz 1 und 3 BPersVG zur Anwendung kommen.

Dr. Bardenhewer
Büge
Vormeier