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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.05.1990, Az.: BVerwG 1 C 4/87

Jugendgefährdende Schriften ; Fernsehen; Fernsehfilme

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.05.1990
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 4/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 12718
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Köln 14.10.1986 - 17 K 3157/86 (NJW 1987, 274)

Fundstellen

  • BVerwGE 85, 169 - 177
  • AfP 1990, 248-251
  • DVBl 1990, 933-936 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1990, 1028 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1990, 3286-3288 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1991, 166 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Eine Fernsehsendung als solche kann nicht in die Liste jugendgefährdender Schriften aufgenommen werden. Dasselbe gilt für eine Fernsehfilm, der nur zur Ausstrahlung im Fernsehen bestimmt ist. Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ist auf Fernsehfilme aber insoweit anwendbar, als sie auch zu einer Verbreitung außerhalb des Fernsehens bestimmt sind.