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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.11.1982, Az.: 3 AZR 214/80

Gleichbehandlungsgrundsatz; Erschwerniszulage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.11.1982
Aktenzeichen
3 AZR 214/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10236
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bonn 30.05.1979 - 3 Ca 473/79
LAG Düsseldorf 15.01.1980 - 19 Sa 376/79

Fundstelle

  • DB 1983, 1497

Amtlicher Leitsatz

Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Erschwerniszulagen von der formalen Zugehörigkeit zu bestimmten Dienststellen abhängig macht, bei denen besondere Erschwernisse typischerweise auftreten. Müssen Arbeitnehmer anderer Dienststellen nur zeitweise in denselben Räumen arbeiten und deshalb vergleichbare Erschwernisse hinnehmen, so erwerben sie dadurch allein noch keinen Anspruch auf die gleiche Erschwerniszulage.