Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.11.1982, Az.: 3 AZR 214/80
Gleichbehandlungsgrundsatz; Erschwerniszulage
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.11.1982
- Aktenzeichen
- 3 AZR 214/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10236
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Bonn 30.05.1979 - 3 Ca 473/79
- LAG Düsseldorf 15.01.1980 - 19 Sa 376/79
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1983, 1497
Amtlicher Leitsatz
Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Erschwerniszulagen von der formalen Zugehörigkeit zu bestimmten Dienststellen abhängig macht, bei denen besondere Erschwernisse typischerweise auftreten. Müssen Arbeitnehmer anderer Dienststellen nur zeitweise in denselben Räumen arbeiten und deshalb vergleichbare Erschwernisse hinnehmen, so erwerben sie dadurch allein noch keinen Anspruch auf die gleiche Erschwerniszulage.