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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.02.1986, Az.: BVerwG 8 C 80/83

Wehrpflicht; Einberufungsbescheid; Unabkömmlichstellung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
14.02.1986
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 80/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12530
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

nachfolgend
VG Karlsruhe 14.02.1986 - 8 C 80/83

Fundstelle

  • NVwZ 1987, 225 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Einberufungsbescheid ist nicht deshalb rechtswidrig, weil die Einberufung nicht gemäß § 3 IV 1 UK-VO bis zur Entscheidung über eine von der zuständigen Behörde vorgeschlagene Unabkömmlichstellung des Wehrpflichtigen ausgesetzt wird.