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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.06.1966, Az.: 3 RK 4/64

Anspruch auf Beitragsrückstände; Verjährungsunterbrechung; Beginn der neuen Verjährungsfrist

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.06.1966
Aktenzeichen
3 RK 4/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10267
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 25, 73 - 75
  • SozR Nr 12 zu § 29 RVO

Amtlicher Leitsatz

Bei einer Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf Beitragsrückstände (RVO § 29 Abs. 1) beginnt die neue Verjährungsfrist sofort nach deren Beendigung und nicht erst nach Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem die Unterbrechung beendet worden ist.