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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.01.1982, Az.: 7 AZR 764/79

Schwangerschaft; Mitteilungsfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.01.1982
Aktenzeichen
7 AZR 764/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10088
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1982, 1226
  • NJW 1982, 2574-2575 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine schwangere Arbeitnehmerin ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, daß sie ohne Verschulden die zweiwöchige Mitteilungsfrist des § 9 Abs. 1 Satz 2 MSchG versäumt hat. Entsprechendes gilt für die unverzügliche Nachholung der Mitteilung.