Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.10.1985, Az.: BVerwG 9 C 3/85
Einreiseverbot; Staatenloser; Gewöhnlicher Aufenthalt; Politische Verfolgung; Einholung zusätzlicher Gutachten; Auskunft des Auswärtigen Amts; Vorverfolgung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 15.10.1985
- Aktenzeichen
- BVerwG 9 C 3/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12355
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Gelsenkirchen 16.02.1982 - 14 K 11799/80
- OVG Münster 25.10.1984 - 17 A 10605/82
Rechtsgrundlagen
- Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG
- Art. 1A Nr. 2 FlüAbk
- § 86 Abs. 1 VwGO
- § 87 VwGO
- § 402 ZPO
- § 397 ZPO
Fundstelle
- VR 1986, 138
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Einreiseverbot gegenüber einem Staatenlosen durch das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts politische Verfolgung darstellen kann.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen das Tatsachengericht zur Einholung zusätzlicher Gutachten sowie zu Ermittlungen über das Zustandekommen einer Auskunft des Auswärtigen Amts verpflichtet ist.
3. Eine Vorverfolgung, die mit der nunmehr befürchten Verfolgung in keinem inneren Zusammenhang steht, führt nicht zur Anwendung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs.