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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.10.1985, Az.: BVerwG 9 C 3/85

Einreiseverbot; Staatenloser; Gewöhnlicher Aufenthalt; Politische Verfolgung; Einholung zusätzlicher Gutachten; Auskunft des Auswärtigen Amts; Vorverfolgung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.10.1985
Aktenzeichen
BVerwG 9 C 3/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12355
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Gelsenkirchen 16.02.1982 - 14 K 11799/80
OVG Münster 25.10.1984 - 17 A 10605/82

Fundstelle

  • VR 1986, 138

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Einreiseverbot gegenüber einem Staatenlosen durch das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts politische Verfolgung darstellen kann.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen das Tatsachengericht zur Einholung zusätzlicher Gutachten sowie zu Ermittlungen über das Zustandekommen einer Auskunft des Auswärtigen Amts verpflichtet ist.

3. Eine Vorverfolgung, die mit der nunmehr befürchten Verfolgung in keinem inneren Zusammenhang steht, führt nicht zur Anwendung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs.