Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 27 SchwbVWO - Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen

Bibliographie

Titel
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
Amtliche Abkürzung
SchwbVWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
871-1-5

Für die Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen gelten die §§ 24 bis 26 entsprechend.