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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.02.1958, Az.: 2 AZR 493/57

Gerichte für Arbeitssachen; Begründung der sachlichen Zuständigkeit; Zuständigkeitskatalog; Klagevortrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.02.1958
Aktenzeichen
2 AZR 493/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10031
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 25.06.1957 - 3 Sa 109/57

Fundstellen

  • BAGE 5, 139 - 143
  • AR-Blattei Arbeitsgerichtsbarkeit VB Entsch 3
  • DB 1958, 460 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1959, 32-33 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1958, 373-374 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1958, 686 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Begründung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ist nicht erforderlich, daß nach der wahren Rechtslage ein im Zuständigkeitskatalog des ArbGG § 2 Abs. 1 angeführter Anspruch begründet ist; es genügt, dass der Klagevortrag für einen arbeitsrechtlichen Anspruch wenigstens Raum gibt.

2. Der ArbGG § 68 schließt die Anwendung des ZPO § 538 Abs. 1 nicht aus.