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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.12.1984, Az.: VIII ZR 87/83

Leasing; Finanzierungsleasíng; Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag; Rechtsstreit mit dem Lieferanten; Mangelhaftigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.12.1984
Aktenzeichen
VIII ZR 87/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12557
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • WM 1985, 263

Redaktioneller Leitsatz

Beim Finanzierungsleasing bestehen die Verpflichtungen des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag bei rechtskräftigem Unterliegen mit seinem Wandlungsbegehren im Verfahren gegen den Lieferanten (hier: wegen Verjährung der Gewährleistungsansprüche) fort. Die Mangelhaftigkeit der Leasingsache muß nicht mehr festgestellt werden.