Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.12.1984, Az.: VIII ZR 87/83
Leasing; Finanzierungsleasíng; Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag; Rechtsstreit mit dem Lieferanten; Mangelhaftigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 05.12.1984
- Aktenzeichen
- VIII ZR 87/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12557
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- WM 1985, 263
Redaktioneller Leitsatz
Beim Finanzierungsleasing bestehen die Verpflichtungen des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag bei rechtskräftigem Unterliegen mit seinem Wandlungsbegehren im Verfahren gegen den Lieferanten (hier: wegen Verjährung der Gewährleistungsansprüche) fort. Die Mangelhaftigkeit der Leasingsache muß nicht mehr festgestellt werden.