Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 25.11.1999, Az.: 1 BvR 348/98
Bedeutung der Rundfunkfreiheit und Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht; Darstellung von Straftätern in Dokumentarfilmen im Fernsehen (Soldatenmord von Lebach); Möglichkeit der Identifikation bei filmischer Darstellung des Verbrechens unter Änderung der Namen der Beteiligten; Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Entfaltung der Persönlichkeit ; Gefahr der Erschwerung der Resozialisierung durch die Berichterstattung; Berücksichtigung eines erheblichen Zeitabstands zu der Tatbegehung und eines vollständigen Verbüßens der Straftat
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 25.11.1999
- Aktenzeichen
- 1 BvR 348/98
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 29900
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AfP 2000, 160-163
- JuS 2001, 74
- NJW 2000, 1859-1861 (Volltext mit red. LS)
- NJW 2001, 795-796 (Urteilsbesprechung von Wiss. Mitarbeiter Mark D. Cole) "Sieg für das Fernsehen in Runde zwei"
Redaktioneller Leitsatz
- 1.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt Straftätern keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit ihrer Tat konfrontiert zu werden; dies gilt auch nach Verbüßen der Straftat
- 2.
Bei Ausstrahlung eines Dokuentarfilms über ein vor 27 Jahren verübtes Verbrechen liegt eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Täters oder eine erhebliche Gefährdung seiner Resozialisierung nicht vor, wenn die Namen der Beteiligten geändert wurden und der Täter daher nur für Personen identifizierbar ist, die ihn ohnehin kennen.