Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 17.02.1981, Az.: 1 ABR 101/78
Betriebsaufspaltung; Betriebsänderung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.02.1981
- Aktenzeichen
- 1 ABR 101/78
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1981, 10116
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Lörrach 19.05.1978 - 4 BV 4/78
- LAG Stuttgart 11.10.1978 - 9 TaBV 4/78
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1981, 1190-1191 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 646
- NJW 1981, 2716-2717 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Aufspaltung eines Unternehmens in je eine rechtlich selbständige Besitz- und Produktionsgesellschaft der Art, daß die Produktionsgesellschaft die Betriebsmittel von der Besitzgesellschaft pachtet und die Arbeitnehmer übernimmt, ist keine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG. Der damit verbundenen möglichen Gefährdung künftiger Ansprüche der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer kann nicht mit Mitteln des Betriebsverfassungsgesetzes begegnet werden.