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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.05.1983, Az.: 1 RA 1/83

Anspruch auf Kinderzuschuß; Ablegung des Abiturs; Keine sofortige Studienzulassung; Rentenberechtigter Elternteil

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.05.1983
Aktenzeichen
1 RA 1/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10807
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Frankfurt 04.12.1981 - S 17 An 409/79
LSG Darmstadt 21.09.1982 - L 2 An 133/82

Fundstelle

  • FamRZ 1983, 907

Amtlicher Leitsatz

Wird ein Jahre altes Kind nach Ablegung des Abiturs nicht zum nächstmöglichen Semester zum Studium an einer Hochschule zugelassen, so hat der rentenberechtigte Elternteil für dieses Kind bis zur tatsächlichen späteren Aufnahme des Studiums keinen Anspruch auf Kinderzuschuß nach § 1262 III 2 RVO// § 39 III 2 AVG.