Bundessozialgericht
Urt. v. 17.02.1972, Az.: 7/2 RU 27/69
Unfallversicherungsschutz; Berufskraftfahrer; Wartung des Fahrzeugs; Berufskrankheit durch Reinigungstätigkeit; Überintensive Reinigungsmaßnahmen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 17.02.1972
- Aktenzeichen
- 7/2 RU 27/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10802
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 548 Abs. 1 RVO
- § 1 BKVO VI
Fundstelle
- SozR Nr 30 zu § 548 RVO
Amtlicher Leitsatz
Ein Kraftfahrer, dem zugleich die Pflege des von ihm gefahrenen Fahrzeugs obliegt und der sich dabei durch Einatmen von Benzoldämpfen eine Berufskrankheit nach 6. BKVO Anlage Nr. 4 zuzieht, ist nicht schon deswegen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen, weil seine Reinigungstätigkeit an Gründlichkeit und Zeitaufwand erheblich über das hinausging, was der Arbeitgeber von ihm erwarten konnte. Wesentlich ist nur, daß ein Arbeitsmaß und eine Arbeitsweise eingehalten wurden, welche der Versicherte als im Interesse des Arbeitgebers liegend ansehen durfte.