Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.02.1965, Az.: 3 AZR 376/64
Ruhegeldzusage; Vertragswortlaut; Vertragsinhalt; Vertragsangebot
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.02.1965
- Aktenzeichen
- 3 AZR 376/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10021
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 27 zu § 133 BGB
- DB 1965, 745-746 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat ein Arbeitgeber in einer Ruhegeldzusage einen vom Vertragswortlaut abweichenden Vertragsinhalt gewollt und hat der Arbeitnehmer den Vertragsinhalt so, wie der Arbeitgeber ihn wollte, richtig verstanden und dennoch das Vertragsangebot des Arbeitgebers angenommen, so ist der Vertrag so, wie der Arbeitgeber ihn wollte, zustande gekommen. Die zwar unrichtig ausgedrückte, vom Vertragsgegner aber richtig verstandene Erklärung ist in dem gemeinten Sinn gültig.