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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.02.1965, Az.: 3 AZR 376/64

Ruhegeldzusage; Vertragswortlaut; Vertragsinhalt; Vertragsangebot

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.02.1965
Aktenzeichen
3 AZR 376/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10021
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 27 zu § 133 BGB
  • DB 1965, 745-746 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat ein Arbeitgeber in einer Ruhegeldzusage einen vom Vertragswortlaut abweichenden Vertragsinhalt gewollt und hat der Arbeitnehmer den Vertragsinhalt so, wie der Arbeitgeber ihn wollte, richtig verstanden und dennoch das Vertragsangebot des Arbeitgebers angenommen, so ist der Vertrag so, wie der Arbeitgeber ihn wollte, zustande gekommen. Die zwar unrichtig ausgedrückte, vom Vertragsgegner aber richtig verstandene Erklärung ist in dem gemeinten Sinn gültig.