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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.11.1982, Az.: VII ZR 223/80

Vertragsangebot; Abweichung vom Vertragswillen; Lieferungsbedingung; Annahmeerklärung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.11.1982
Aktenzeichen
VII ZR 223/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12541
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • WM 1983, 313

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Der Empfänger eines Vertragsangebotes hat unzweideutig zum Ausdruck zu bringen, wenn er in der Annahmeerklärung durch beigefügte Formulare oder sonstige Anlagen die Lieferungsbedingungen vom Vertragswillen des Anbietenden abweichen will.