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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 22.10.1981, Az.: 6 ABR 69/79

Einigungsstelle; Beschlußverfahren

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.10.1981
Aktenzeichen
6 ABR 69/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 10145
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hamburg 13.12.1977 - 17 BV 43/77
LAG Hamburg 29.03.1979 - 1 TaBV 3/78

Fundstellen

  • BAGE 36, 385 - 392
  • DB 1982, 811
  • JR 1982, 440

Amtlicher Leitsatz

Das Arbeitsgericht kann die Wirksamkeit der Anrufung der Einigungsstelle auch vor deren Entscheidung überprüfen. Die Aussetzung eines solchen Beschlußverfahrens bis zu einer Entscheidung der Einigungsstelle ist nicht zulässig.