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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.10.1976, Az.: 3 AZR 606/75

Ruhegehalt; Wertsicherung; Spannenklausel; Dienstaltersstufen; Vertragslücke; Ergänzende Vertragsauslegung; Dauer der Betriebszugehörigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.10.1976
Aktenzeichen
3 AZR 606/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 27.08.1975 - 3 Sa 43/75

Fundstelle

  • DB 1977, 503-504 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Verweist eine sog. "Spannenklausel" auf eine bestimmte Tarifgruppe, die nur einen Betrag ausweist, und führen die Tarifpartner später Dienstaltersstufen ein, so entsteht eine Vertragslücke. Bei der gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung kann es auch bei einem außertariflichen Angestellten auf die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit ankommen.