Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.10.1976, Az.: 3 AZR 606/75
Ruhegehalt; Wertsicherung; Spannenklausel; Dienstaltersstufen; Vertragslücke; Ergänzende Vertragsauslegung; Dauer der Betriebszugehörigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.10.1976
- Aktenzeichen
- 3 AZR 606/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10082
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 27.08.1975 - 3 Sa 43/75
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1977, 503-504 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Verweist eine sog. "Spannenklausel" auf eine bestimmte Tarifgruppe, die nur einen Betrag ausweist, und führen die Tarifpartner später Dienstaltersstufen ein, so entsteht eine Vertragslücke. Bei der gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung kann es auch bei einem außertariflichen Angestellten auf die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit ankommen.