Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 03.11.1982, Az.: 1 BvL 4/78
Berufsfreiheit ; Vogelschutz; Vereinbarkeit mit Verfassung; Tierpräparator ; Nutzungsmöglichkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 03.11.1982
- Aktenzeichen
- 1 BvL 4/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11528
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 61, 291 - 319
- JZ 1983, 63-67
- NJW 1983, 439-442 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1983, 220 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Es ist grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar, daß der Gesetzgeber für Vögel der besonders geschützten Art ein Besitz-, Verarbeitungs- und Vertriebsverbot erlassen hat. Soweit das Geseetz für Forschungs-, Unterrichts- oder Lehrzwecke Ausnahmen vorsieht, dürfen diese nicht so ausgestaltet werden, daß es den Tierpräparatoren in unverhältnismäßiger Weise erschwert wird, an der Nutzungsmöglichkeit teilzuhaben.