Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.02.1973, Az.: 2 AZR 172/72
Krankheit; Arbeitsunfähigkeit; Restarbeitskraft; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit; Außerordentliche Kündigung; Angebot des Arbeitnehmers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.02.1973
- Aktenzeichen
- 2 AZR 172/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10004
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 12.01.1972 - 5 Sa 330/71
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1973, 750
- DB 1973, 927 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Von einem Arbeitnehmer, der nach ärztlichem Urteil wegen seines Gesundheitszustandes auf Dauer nur noch halbtags leichte Büroarbeit verrichten kann, ist zu verlangen, daß er, bevor er wegen Krankheit fristlos kündigt, dem Arbeitgeber Gelegenheit gibt, ihn nach Maßgabe seiner verbliebenen Arbeitskraft weiter zu beschäftigen. Ohne ein solches Angebot des Arbeitnehmers ist dessen außerordentliche Kündigung in aller Regel rechtsunwirksam.