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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.12.1990, Az.: 4 REg 11/90

Erziehungsgeld; Erwerbslosigkeit; Einkommen; Anrechnung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.12.1990
Aktenzeichen
4 REg 11/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11279
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Speyer 06.09.1989 - S 9 Eg 6/88
LSG Mainz 16.03.1990 - L 6 Eg 4/89

Fundstellen

  • DStR 1991, 1163 (amtl. Leitsatz)
  • FamRZ 1991, 798 (amtl. Leitsatz)
  • FuR 1991, 168 (red. Leitsatz mit Anm.)

Amtlicher Leitsatz

Ist der Erziehungsgeldberechtigte ab dem siebten Lebensmonat des Kindes nicht erwerbstätig, werden von seinem Einkommen nur die Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Arbeit im vorletzten Kalenderjahr vor der Geburt von Amts wegen nicht angerechnet.