Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.2006, Az.: 4 AZR 660/05
Eingruppierung einer bei der Bundeswehr tätigen Fernschreiberin; Arbeitsvorgang "Funktionstätigkeit als Fernschreiberin"; Verrichtung von Arbeiten "mit mehreren Kryptoverfahren" wegen der Bedienung von jeweils zwei nicht interoperablen Kryptogeräten; Erforderlichkeit von Fremdsprachenkenntnissen für den Kryptobetrieb; Wortlaut und Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages als die für die Tarifauslegung vorrangig bedeutsamen Kriterien; Umwandlung eines Klartextes mittels eines Kryptosystems durch Verschlüsseln oder Codieren in unverständliche Form (Kryptotext) als Kryptieren
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.12.2006
- Aktenzeichen
- 4 AZR 660/05
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2006, 33344
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT 1975
- § 23 BAT 1975
- Anlage 1a zum BAT/BL Teil III Abschn. L
- VergGr. VIb Fallgr. 1 des Teils III Abschn. L