Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.07.1957, Az.: 2 AZR 469/54
Tarifliche Regelung; Unterschiedliche Lohnzuschläge; Nachtarbeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.07.1957
- Aktenzeichen
- 2 AZR 469/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10071
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 18.06.1954 - 5 Sa 27/54
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 4 zu § 611 BGB Lohnzuschläge
- PraktArbR AZO §§ 1
Amtlicher Leitsatz
Sieht eine tarifliche Regelung der Höhe nach unterschiedliche Lohnzuschläge vor, je nachdem ob Nachtarbeit "regelmäßig" oder "ausnahmsweise" geleistet wird, so richtet sich die Beantwortung der Frage, ob diese Begriffe vom Standpunkt des Betriebes oder des Arbeitnehmers aus oder unter Berücksichtigung beider Gesichtspunkte zu beurteilen sind, nach dem Wortlaut und Sinn der fraglichen Tarifbestimmung.