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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.07.1957, Az.: 2 AZR 469/54

Tarifliche Regelung; Unterschiedliche Lohnzuschläge; Nachtarbeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.07.1957
Aktenzeichen
2 AZR 469/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10071
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 18.06.1954 - 5 Sa 27/54

Fundstellen

  • AP Nr. 4 zu § 611 BGB Lohnzuschläge
  • PraktArbR AZO §§ 1

Amtlicher Leitsatz

Sieht eine tarifliche Regelung der Höhe nach unterschiedliche Lohnzuschläge vor, je nachdem ob Nachtarbeit "regelmäßig" oder "ausnahmsweise" geleistet wird, so richtet sich die Beantwortung der Frage, ob diese Begriffe vom Standpunkt des Betriebes oder des Arbeitnehmers aus oder unter Berücksichtigung beider Gesichtspunkte zu beurteilen sind, nach dem Wortlaut und Sinn der fraglichen Tarifbestimmung.