Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 5 LHO - Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
6300-1

Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes sowie die Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen und endgültigen Haushalts- und Wirtschaftsführung erlässt das Finanzministerium, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.