Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 09.02.2022, Az.: 2 BvC 21/21
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 09.02.2022
- Aktenzeichen
- 2 BvC 21/21
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2022, 12365
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2022:cs20220209.2bvc002121
Verfahrensgang
- vorgehend
Rechtsgrundlagen
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
[Gründe]
1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 21. Dezember 2021 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
2. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 [BVerfG 09.06.2020 - 2 BvC 37/19] <379 f. Rn. 28> m.w.N.).