Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.01.1987, Az.: 1 BvR 848/85
Berufung; Verspätetes Vorbringen; Präklusion; Grobe Nachlässigkeit; Berufungsbegündung; Tatsachenfeststellung; Offenkundig Unrichtig
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 28.01.1987
- Aktenzeichen
- 1 BvR 848/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 12308
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1987, 904 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1987, 1621 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Nichtzulassung von neuem Vorbringen gem. § 528 II ZPO ist eine offenkundig unrichtige Anwendung einer Präklusionsvorschrift und verstößt damit gegen Art. 103 I GG, wenn das Urteil des Berufungsgerichts keine Tatsachen feststellt, aus denen sich ergibt, daß das neue Vorbringen im ersten Rechtszuge aus grober Nachlässigkeit unterblieben ist.