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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.01.1987, Az.: 1 BvR 848/85

Berufung; Verspätetes Vorbringen; Präklusion; Grobe Nachlässigkeit; Berufungsbegündung; Tatsachenfeststellung; Offenkundig Unrichtig

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.01.1987
Aktenzeichen
1 BvR 848/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12308
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1987, 904 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1987, 1621 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Nichtzulassung von neuem Vorbringen gem. § 528 II ZPO ist eine offenkundig unrichtige Anwendung einer Präklusionsvorschrift und verstößt damit gegen Art. 103 I GG, wenn das Urteil des Berufungsgerichts keine Tatsachen feststellt, aus denen sich ergibt, daß das neue Vorbringen im ersten Rechtszuge aus grober Nachlässigkeit unterblieben ist.