Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.11.1968, Az.: V ZR 28/67
Erwerb eines Grundstücks; Errichtung eines Hauses; Vereinbarungen zwischen Ehegatten; Güterrechtliche Vorschriften; Vorschriften des bürgerlichen Rechts
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.11.1968
- Aktenzeichen
- V ZR 28/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 11014
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DNotZ 1969, 368-370
- FamRZ 1969, 78
- JZ 1969, 114 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1969, 128 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Treffen Ehegatten bei Erwerb eines Grundstücks und Errichtung eines Hauses Vereinbarungen, so sind diese durch die güterrechtlichen Vorschriften (§§ 1363 ff. BGB) nicht ausgeschlossen. Rechtsfolgen dieser Vereinbarungen, die sich auch aus den Umständen ergeben können, ergeben sich nicht aus dem Güterrecht, sondern aus den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dazu zählen insbesondere die über die Gemeinschaft, die Gesellschaft, den Auftrag, die Vollmacht und die Ermächtigung.