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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.11.1968, Az.: V ZR 28/67

Erwerb eines Grundstücks; Errichtung eines Hauses; Vereinbarungen zwischen Ehegatten; Güterrechtliche Vorschriften; Vorschriften des bürgerlichen Rechts

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.11.1968
Aktenzeichen
V ZR 28/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 11014
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DNotZ 1969, 368-370
  • FamRZ 1969, 78
  • JZ 1969, 114 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1969, 128 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Treffen Ehegatten bei Erwerb eines Grundstücks und Errichtung eines Hauses Vereinbarungen, so sind diese durch die güterrechtlichen Vorschriften (§§ 1363 ff. BGB) nicht ausgeschlossen. Rechtsfolgen dieser Vereinbarungen, die sich auch aus den Umständen ergeben können, ergeben sich nicht aus dem Güterrecht, sondern aus den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dazu zählen insbesondere die über die Gemeinschaft, die Gesellschaft, den Auftrag, die Vollmacht und die Ermächtigung.