Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1971, Az.: VI ZR 2/70
Unfall; BAB; Nachfolgendes Fahrzeug; Ausscheren; Sperre; Beim Betrieb; Schuldhaftes Verhalten; Nachfolger; Ausweglose Lage
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 13.07.1971
- Aktenzeichen
- VI ZR 2/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 11079
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1971, 1809-1810 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1971, 1001-1002 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1971, 1063-1065 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Unfall eines auf der Überholspur der Bundesautobahn (BAB) nachfolgenden Kraftfahrzeugs, das angesichts eines ausscherenden, die gesamte Fahrbahn sperrenden langsameren Fahrzeugs nicht mehr rechtzeitig abgebremst werden kann, geschieht auch dann "beim Betrieb-, des ausscherenden Fahrzeugs, wenn schuldhaftes Verhalten des Nachfolgenden die ausweglose Lage mit herbeigeführt hat.