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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.04.1984, Az.: 3 AZR 57/82

Hausbrandkohle; Barabgeltung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.04.1984
Aktenzeichen
3 AZR 57/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10050
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Gelsenkirchen 16.03.1981 - 3 Ca 3569/80
LAG Hamm 03.11.1981 - 6 Sa 550/81

Fundstelle

  • DB 1984, 2571

Amtlicher Leitsatz

Ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern und Rentnern anstelle nicht mehr verwendbarer Hausbrandkohle eine Barabgeltung zusagt, kann diejenigen Rentner durch eine Stichtagsregelung ausnehmen, deren Heizungen schon vor Jahren umgestellt worden waren und deren Anspruch auf Belieferung mit Hausbrand längst erloschen war.