Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.10.1985, Az.: V ZR 136/84
Parteierweiterung; Zustimmung; Verweigerung; Berufungsinstanz
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 04.10.1985
- Aktenzeichen
- V ZR 136/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12908
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- JZ 1986, 107-108
- MDR 1986, 304 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1986, 2258 (amtl. Leitsatz)
- NJW-RR 1986, 356 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Verweigerung einer Zustimmung zur Parteierweiterung in II. Instanz kann mißbräuchlich sein, weil nach Verlauf und Ergebnis des ersten Rechtszuges dem Neubeklagten daraus, daß die Klage gegen ihn erst in der Berufungsinstanz erhoben worden ist, ersichtlich keinerlei prozessuale Nachteile entstehen können.