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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.10.1985, Az.: V ZR 136/84

Parteierweiterung; Zustimmung; Verweigerung; Berufungsinstanz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.10.1985
Aktenzeichen
V ZR 136/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12908
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1986, 107-108
  • MDR 1986, 304 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 2258 (amtl. Leitsatz)
  • NJW-RR 1986, 356 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Verweigerung einer Zustimmung zur Parteierweiterung in II. Instanz kann mißbräuchlich sein, weil nach Verlauf und Ergebnis des ersten Rechtszuges dem Neubeklagten daraus, daß die Klage gegen ihn erst in der Berufungsinstanz erhoben worden ist, ersichtlich keinerlei prozessuale Nachteile entstehen können.