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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.09.1980, Az.: 4 AZR 719/78

Tariflohnerhöhung; Steigerungsstufen; Beschäftigungsjahr in entsprechender Gehaltsgruppe; Wehrdienstzeiten; Steigerung der Gehaltsstufen; Dienstjahre

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.09.1980
Aktenzeichen
4 AZR 719/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung
  • DB 1981, 328 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Richtet sich die Tariflohnerhöhung gemäß den vorgesehenen Steigerungsstufen nach jedem "Beschäftigungsjahr in der entsprechenden Gehaltsgruppe", sind Wehrdienstzeiten auf die Steigerung der Gehaltsstufen nicht anzurechnen.

2. Etwas anderes kann gelten, wenn sich die Steigerung nach "Dienstjahren" richtet.