Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.10.1986, Az.: I ZR 80/84
„Rabattkarte“
Rabattkarte ; Sonderpreise ; Barzahlungsrabatt; Rabattverbot; Preisnachlaß
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 01.10.1986
- Aktenzeichen
- I ZR 80/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13049
- Entscheidungsname
- Rabattkarte
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1 RabG
- § 2 RabG
Fundstellen
- NJW-RR 1987, 352-353 (Volltext mit amtl. LS) "Rabattkarte"
- ZIP 1987, 60-63
Amtlicher Leitsatz
1. Die Ausgabe von "Rabattkarten", gegen deren Vorlage der Verkäufer einen 3%igen Barzahlungsrabatt gewährt, verstößt auch dann nicht gegen das Rabattverbot, wenn die Rabattkarte zwar jedem Käufer angeboten und auf Verlangen ausgehändigt, der Rabatt aber ohne Vorlage der Karte nicht gewährt wird.
2. Ob der Verkehr beim Angebot von Leistungen mit unterschiedlichen Preisen annimmt, es handele sich um unterschiedliche Angebote mit jeweils Normalpreisen und nicht um einen Preisnachlaß bei gleichen Leistungen, kann im Einzelfall auch von der äußeren Form des Angebots abhängen.