Bundesfinanzhof
Urt. v. 06.12.1972, Az.: IV R 5/72
Überschußrechnung; Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter; Anlagevermögen; Zeitpunkt der Verausgabung; Betriebsausgabe
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 06.12.1972
- Aktenzeichen
- IV R 5/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10274
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 3 EStG (a.F.)
Fundstelle
- BStBl II 1973, 293
Amtlicher Leitsatz
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG können Aufwendungen für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht im Zeitpunkt der Verausgabung als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das gilt auch schon für Wirtschaftsjahre, auf die § 4 Abs. 3 EStG in der durch das Zweite StÄndG 1971 geänderten Fassung noch nicht anwendbar war.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 06.12.1972 - AZ: IV R 4/72