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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.06.1971, Az.: VI ZR 39/70

Abstellen eines KFZ; Nichtöffentliches Betriebsgelände; Unbefugte Benutzung; Sicherheitsmaßnahmen; Steckenlassen des Zündschlüssels; Unterbrechung des Arbeitsvorgangs; Grobe Fahrlässigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.06.1971
Aktenzeichen
VI ZR 39/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 11167
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1971, 1019-1020 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei vorübergehendem Abstellen eines KFZ auf dem nichtöffentlichen Betriebsgelände können zur Verhütung unbefugter Benutzung durch eigene Betriebsangehörige nicht dieselben Sicherheitsmaßnahmen gefordert werden wie allgemein bei einem Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Gelände. Im Steckenlassen des Zündschlüssels während eines nur kurzfristig unterbrochenen Arbeitsvorgangs liegt daher nicht ohne weiteres grobe Fahrlässigkeit.