Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.06.1971, Az.: VI ZR 39/70
Abstellen eines KFZ; Nichtöffentliches Betriebsgelände; Unbefugte Benutzung; Sicherheitsmaßnahmen; Steckenlassen des Zündschlüssels; Unterbrechung des Arbeitsvorgangs; Grobe Fahrlässigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.06.1971
- Aktenzeichen
- VI ZR 39/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 11167
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1971, 1019-1020 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Bei vorübergehendem Abstellen eines KFZ auf dem nichtöffentlichen Betriebsgelände können zur Verhütung unbefugter Benutzung durch eigene Betriebsangehörige nicht dieselben Sicherheitsmaßnahmen gefordert werden wie allgemein bei einem Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Gelände. Im Steckenlassen des Zündschlüssels während eines nur kurzfristig unterbrochenen Arbeitsvorgangs liegt daher nicht ohne weiteres grobe Fahrlässigkeit.