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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.09.1990, Az.: III ZR 64/89

Bebauungsplan; Grundstücksnutzung; Bestimmte wirtschaftliche Nutzung; Ausschluß; Zukünftige Nutzungsinteressenten; Geschützte Dritte

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.09.1990
Aktenzeichen
III ZR 64/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 14338
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ 1992, 204 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Schließt der Bebauungsplan eine bestimmte wirtschaftliche Grundstücksnutzung aus, so trifft das nicht ohne weiteres jeden zukünftigen Nutzungsinteressenten als (gemäß § 839 BGB) geschützter Dritten.