Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.09.1990, Az.: III ZR 64/89
Bebauungsplan; Grundstücksnutzung; Bestimmte wirtschaftliche Nutzung; Ausschluß; Zukünftige Nutzungsinteressenten; Geschützte Dritte
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.09.1990
- Aktenzeichen
- III ZR 64/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 14338
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NVwZ 1992, 204 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Schließt der Bebauungsplan eine bestimmte wirtschaftliche Grundstücksnutzung aus, so trifft das nicht ohne weiteres jeden zukünftigen Nutzungsinteressenten als (gemäß § 839 BGB) geschützter Dritten.