Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 5 EGHGB - Keine Anwendung auf Bergwerksgesellschaften

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
Redaktionelle Abkürzung
EGHGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4101-1

Auf Bergwerksgesellschaften, die nach den Vorschriften der Landesgesetze nicht die Rechte einer juristischen Person besitzen, findet § 1 des Handelsgesetzbuchs keine Anwendung.